Kategorien:

Frage: Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Zahl der von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleiteten EU-Vorhaben wesentlich zu hoch ist, um sie angemessen bearbeiten und diskutieren zu können, und wenn ja, auf welche Art und Weise wirkt sie darauf hin, diese zu reduzieren?

Antwort: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Anzahl der EU-Vorhaben, die von der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt werden, folgt aus der gesetzlichen Regelung, die der Bundestag im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 4. Juli 2013 (EUZBBG) getroffen hat, insbesondere aus §§ 5f. EUZBBG. Gemäß § 6 Absatz 1 EUZBBG leitet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle EU-Vorhaben im Sinne von § 5 EUZBBG förmlich zu und setzt damit diese gesetzlichen Vorgaben um. Über einen Verzicht auf die Zuleitung einzelner Unionsdokumente könnte nur der Deutsche Bundestag selbst entscheiden (vgl. § 93 Absatz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages).