Kategorien:

Abgeordneter
Tobias Matthias Peterka
(AfD)

Wie hoch sind die Kosten für die Anfang November aus Rumänien durch die Bundeswehr mittels der Bundeswehr-Spezialmaschine AirMedEvac nach Deutschland eingeflogenen Corona-Intensivpatienten mit rumänischer Staatsangehörigkeit, und wer bezahlt die Behandlungs- und Rückführungskosten aller auch mittels der rumänischen Luftwaffe eingeflogenen Corona-Intensivpatienten mit rumänischer Staatsangehörigkeit (www.bu ndesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-bringt-intensivpatienten-nachdeutschland-1974924)?

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn
vom 22. November 2021

Deutschland hat im Zuge der Lage COVID-19 Rumänien mit zwei Evakuierungsflügen am 1. und 3. November 2021 unterstützt. Für den Transport der Corona-Intensivpatienten mit rumänischer Staatsangehörigkeit sind hierbei Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro entstanden. Für diese ist ein Erstattungsantrag bei dem EU Soforthilfeinstrument (Emergency Support Instrument – ESI) eingereicht. Die Höhe der Behandlungskosten für die in den Bundeswehrkrankenhäusern und anderen deutschen Krankenhäusern behandelten rumänischen Patienten kann erst nach Beendigung der Behandlung mitgeteilt werden.

Die Kosten für die Behandlungen der rumänischen Patienten werden nach dem Verfahren gemäß § 219a Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Abrechnung der Behandlungen von am Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Intensivpatienten aus dem EU-Ausland in deutschen Krankenhäusern durch den Bund übernommen. Die Rückführungskosten trägt der rumänische Staat. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen von dem EU Soforthilfeinstrument ESI Gebrauch machen.

Drucksache 20/132