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Der Bundestagsabgeordnete und Bezirksvorsitzende der AfD Oberfranken, Tobias Matthias Peterka, hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingereicht. Namentlich der § 28b InfSG greift nicht zuletzt aufgrund mangelnder Datengrundlagen sowie Untauglichkeit unverhältnismäßig in diverse Grundrechte ein […]