21.02.2022

Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich aktueller Drohungen
aus dem linksextremen Milieu vor, die auf die Beschädigung und Zerstörung sensibler
bzw. kritischer Infrastruktur gerichtet sind, und in welchem Umfang sieht sich die
Generalbundesanwaltschaft veranlasst, weitere Ermittlungen hierzu einzuleiten? (vgl.
Tichys Einblick vom 17.02.2022, zuletzt abgerufen am 18.02.2022)

Antwort

Die im vom Fragesteller angeführten Presseartikel genannte Gruppierung „Aufstand
der letzten Generation“ sowie ihre Aktionsformen und öffentlichen Ankündigungen
sind der Bundesregierung bekannt. Aufgrund der bisherigen Ausrichtung und des
jüngsten Schwerpunktes der Gruppierung auf Aktionen im Straßenverkehr nimmt die
Bundesregierung die Androhung der Beeinträchtigung von Infrastruktureinrichtungen
ernst.
Darüber hinaus gibt die Bundesregierung dazu, welche konkreten Erkenntnisse ihr
im Sinne der Fragestellung vorliegen und in welchem Umfang sich der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof (GBA) veranlasst sieht, Ermittlungen hierzu einzuleiten,
keine Auskunft. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen,
tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse
des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Bereits
eine Beantwortung der Frage dahingehend, welcher Sachverhalt Anlass für Vorermittlungen
oder Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gibt, ist geeignet,
jegliche Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln, weshalb
aus dem Prinzip der Rechtstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung
(vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) hier Vorrang vor dem Informationsinteresse
hat.

Drucksache – noch keine Nummer