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zwei spannende Wochen liegen wieder hinter uns. Deutschland-Kurier-Chef Bendels wurde wegen Faeser-Satire verurteilt, die neuen Minister Kukies (Finanzen) und Wissing (Justiz) sind bisher ohne Plan und die Ära Scholz neigt sich nun endgültig mit großen Schritten dem Ende. Ferner habe ich mit dieser Rundmail auch einige Nachträge zu liefern zu aktuellen Projekten und Initiativen, die Sie fortan auch auf meiner Website finden.
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Freundliche Grüße aus Berlin Ihr Tobias Matthias Peterka
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Nancy Faeser tritt Pressefreiheit mit Füßen
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Der Chefredakteur des AfD-nahen Deutschland-Kurier, David Bendels, soll aufgrund mehrerer X-Posts insgesamt 480 Tagessätze Strafe zahlen. Ab 90 Tagessätzen ist man in Deutschland vorbestraft. Die Strafanträge hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gestellt, wie aus den Strafbefehlen hervorgeht, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegen. Bendels sagte der JF, daß er befürchte, die Staatsanwaltschaft könne wegen der vielen Tagessätze sogar eine Gefängnisstrafe fordern. Er wird derzeit von einem Strafverteidiger vertreten und hat sich zudem Beratung beim Medienrechtler Joachim Steinhöfel eingeholt. Es geht um drei Beiträge auf der Plattform. Im Zusammenhang mit der Ankündigung Faesers, gegen die Staatsverhöhnung vorzugehen, zeigte er die Innenministerin am 28. Februar mit einem Schild vor dem Körper, auf das er „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ schrieb. Tatsächlich stand dort anläßlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor: „We Remember“. Die Innenministerin hatte im Februar gesagt, „diejenigen, die den Staat verhöhnen“, müßten es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“. (Quelle: JF)
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Satire-Grafiken sollten politische Handlungen und Entscheidungen klar und deutlich darstellen und kommentieren. Im Video vom #DeutschlandKurier mein klares Statement dazu. Wenn Frau #Faeser, wie es scheint, mit einer dünnhäutigen Reaktion auf einen satirischen Beitrag antwortet, zeigt das eine #Schwäche, die man sich in solchen Positionen eigentlich nicht leisten sollte. #AfD #Pateitag
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Antrag zum Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten bei betreuten Menschen
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Drucksache 20/13838
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode 18.11.2024
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Antrag
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christina Baum, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
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Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen
Der Bundestag wolle beschließen:
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I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
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Immer mehr Menschen besitzen heutzutage eine Vorsorgevollmacht. Wird der Vollmachtgeber plötzlich handlungsunfähig, soll die von ihm bevollmächtigte Person für den Vollmachtgeber handeln. In der Regel werden Vorsorgevollmachten uneingeschränkt erteilt. Eine besondere Form ist nicht vorgesehen, so dass die Gefahr des Missbrauchs durch den Bevollmächtigten gegeben sein kann. Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht kann nur dann durch den Vollmachtgeber erfolgen, wenn dieser noch geschäftsfähig ist. Da die Vorsorgevollmacht in der Regel erst dann eingesetzt wird, wenn die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden ist, ist die Möglichkeit des Widerrufs kein taugliches Mittel zum Schutz des Vollmachtgebers.
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Justizminister Wissing ohne eigene Projekte
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Antwort auf schriftliche Frage Nr. 11/117
Bundesministerium der Justiz
Adressat
Mitglied des Deutschen Bundestages Herrn Tobias Matthias Peterka Platz der Republik 1 11011 Berlin
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Frage
„Wird der Bundesminister der Justiz, Dr. Volker Wissing, konkrete Vorhaben seines Amtsvorgängers noch vor dem Ende der 20. Wahlperiode umsetzen bzw. soweit erforderlich im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stellen, und wenn ja, welche (bitte Antwort auf die zehn wichtigsten Projekte begrenzen)?“
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Antwort
Welche Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden sollen, liegt in den Händen des Parlaments. Das Bundesministerium der Justiz steht bereit, bei den Beratungen auch kurzfristig zu unterstützen.
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Mit freundlichen Grüßen --- Staatssekretärin
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Finanzminister Kukies ohne konkrete Vorhaben
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Antwort auf schriftliche Frage Nr. 118
Bundesministerium der Finanzen
Adressat
Mitglied des Deutschen Bundestages Herrn Tobias Matthias Peterka Platz der Republik 1 11011 Berlin
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Frage
„Wird der Bundesminister der Finanzen, Jörk Kukies, konkrete Vorhaben seines Amtsvorgängers oder eigene Vorhaben noch vor Ende der 20. Wahlperiode umsetzen bzw. soweit erforderlich im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stellen, und wenn ja, welche (bitte Antwort auf die zehn wichtigsten Projekte begrenzen)?“
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Antwort
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, hat sein Amt am 7. November 2024 angetreten und umgehend eine Aktualisierung der Vorhabenplanung des Bundesministeriums der Finanzen angestoßen. Die dafür notwendigen Abstimmungen laufen derzeit innerhalb der Bundesregierung.
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Mit freundlichen Grüßen --- Staatssekretär
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Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Bundesregierung
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Drucksache 20/9411
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode 16.11.2023
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Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
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Erneutes Abendessen der Bundesregierung mit Verfassungsrichtern vor Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Am 30. Juni 2021 traf sich eine Delegation von Richtern des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth im Bundeskanzleramt zu einem gemeinsamen Essen mit der damaligen Bundesregierung unter Leitung der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Während des Abendessens durften sich die 15 anwesenden Richter einen Vortrag der damaligen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zur Rechtfertigung der Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie anhören (Quelle).
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Zuvor traf sich am Rande des Abendessens der Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth mit der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu einem viertelstündigen vertraulichen „Vorgespräch“. Kurze Zeit nach dem gemeinsamen Abendessen entschied das Bundesverfassungsgericht „ganz im Sinne“ der Bundesregierung (Quelle). Im Jahr 2022 verzichtete man auf ein gemeinsames Treffen, zudem kündigte das Gericht eine transparentere Öffentlichkeitsarbeit an (Quelle).
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Gesetzentwurf zur Sicherung der Pressefreiheit
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Drucksache 20/13794
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode 14.11.2024
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Gesetzentwurf
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Volker Münz, Beatrix von Storch, Dr. Christina Baum, René Bochmann, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Dr. Michael Kaufmann, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit
A. Problem
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Am 16.7.2024 hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat auf der Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes (VereinsG) zwei Gesellschaften verboten, die auf dem Gebiet der Presse und Medien tätig waren (Compact Magazin GmbH und Conspect Film GmbH). Das Verbot wird mit den journalistischen Inhalten begründet, die über ein monatlich erscheinendes Presseerzeugnis und in journalistischen Formaten über die sozialen Medien verbreitet wurden. Der Vorwurf begangener Straftaten wird nicht erhoben (Quelle).
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Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen
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Drucksache 20/13792
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode 14.11.2024
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Gesetzentwurf
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christina Baum, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Dr. Harald Weyel, Jan Wenzel Schmidt, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen und der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen
A. Problem
Für das Parlament ist das Untersuchungsrecht nicht nur eines der „wichtigsten Rechte“ (BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 – 2 BvE 3/07 – juris Rn. 105), der Informationsbeschaffung, sondern auch das effizienteste Mittel. Ein Unikum, weil der Ausschuss eigenständig Beweise erheben darf.
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Durch den Verweis auf die Strafverfahrensvorschriften kann der Untersuchungsausschuss alle dort bezeichneten Beweismittel und vorgesehenen Möglichkeiten der Beweisbeschaffung und Beweissicherung einsetzen (Dürig/Herzog/Klein GG Art. 44 Rn. 206).
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Die Beweiserhebung erfolgt in Untersuchungsausschüssen in „öffentlicher Verhandlung“ nach Art. 44 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) beziehungsweise in „öffentlicher Sitzung“ nach § 13 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG). Die Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes reicht im Untersuchungsverfahren weiter als im Strafverfahren (OVG Berlin, Beschluss vom 27.08.2001 – 2 S 5.01 – juris Rn. 2f.; Dürig/Herzog/Scholz/Klein GG Art. 44 Rn. 173). Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Untersuchungsverfahren besitzt Verfassungsrang (Art. 44 Abs. 1 S. 1 GG) und eine zentrale Bedeutung im demokratischen Parlamentarismus.
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Pressefreiheit vor übergriffiger Regierung schützen
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Drucksache 20/13794
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode 14.11.2024
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Gesetzentwurf
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Volker Münz, Beatrix von Storch, Dr. Christina Baum, René Bochmann, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Dr. Michael Kaufmann, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit
A. Problem
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Am 16.7.2024 hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat auf der Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes (VereinsG) zwei Gesellschaften verboten, die auf dem Gebiet der Presse und Medien tätig waren (Compact Magazin GmbH und Conspect Film GmbH). Das Verbot wird mit den journalistischen Inhalten begründet, die über ein monatlich erscheinendes Presseerzeugnis und in journalistischen Formaten über die sozialen Medien verbreitet wurden. Der Vorwurf begangener Straftaten wird nicht erhoben (Quelle).
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