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 Antrag zum Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten bei betreuten Menschen

Drucksache 20/13838

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode
18.11.2024

Antrag

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christina Baum, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD

Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Immer mehr Menschen besitzen heutzutage eine Vorsorgevollmacht. Wird der Vollmachtgeber plötzlich handlungsunfähig, soll die von ihm bevollmächtigte Person für den Vollmachtgeber handeln. In der Regel werden Vorsorgevollmachten uneingeschränkt erteilt. Eine besondere Form ist nicht vorgesehen, so dass die Gefahr des Missbrauchs durch den Bevollmächtigten gegeben sein kann. Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht kann nur dann durch den Vollmachtgeber erfolgen, wenn dieser noch geschäftsfähig ist. Da die Vorsorgevollmacht in der Regel erst dann eingesetzt wird, wenn die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden ist, ist die Möglichkeit des Widerrufs kein taugliches Mittel zum Schutz des Vollmachtgebers.

(...)
Hinweis: Sie sehen hier nur einen Auszug aus den originalen Dokumenten (Drucksachen). Sie erfahren mehr und können die Volltextveröffentlichung als PDF hier abrufen: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages. Geben Sie dazu einfach die oben angegebene Drucksachen-Nummer in das Suchfeld ebendort ein.

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