Drucksache 20/13838
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode
18.11.2024
Antrag
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christina Baum, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Immer mehr Menschen besitzen heutzutage eine Vorsorgevollmacht. Wird der Vollmachtgeber plötzlich handlungsunfähig, soll die von ihm bevollmächtigte Person für den Vollmachtgeber handeln. In der Regel werden Vorsorgevollmachten uneingeschränkt erteilt. Eine besondere Form ist nicht vorgesehen, so dass die Gefahr des Missbrauchs durch den Bevollmächtigten gegeben sein kann. Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht kann nur dann durch den Vollmachtgeber erfolgen, wenn dieser noch geschäftsfähig ist. Da die Vorsorgevollmacht in der Regel erst dann eingesetzt wird, wenn die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden ist, ist die Möglichkeit des Widerrufs kein taugliches Mittel zum Schutz des Vollmachtgebers.
Mitglied des Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion
Vorsitzender AfD Bezirksverband Oberfranken
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