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 Die Beobachtung der AfD ist unverzüglich zu beenden

Berlin, 4. März 2026. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden darf. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, erklärt hierzu:

Diese Entscheidung stellt das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz grundlegend infrage. Die von Minister Dobrindt angekündigte Prüfung des zugrunde liegenden Gutachtens ist überfällig. Der Verzicht auf Rechtsmittel ist nur folgerichtig. Wenn die Tatsachengrundlage einer derart weitreichenden Maßnahme erschüttert ist, muss sofort gehandelt werden: Die Beobachtung der AfD ist unverzüglich zu beenden. Wer eine Oppositionspartei trotz unzureichender Tatsachengrundlage als gesichert extremistisch einstuft, legt die Axt an das Grundgesetz. Eine solche Brandmarkung bereitet den Weg zur vollständigen Ausgrenzung bis hin zum Parteiverbot. Das berührt den Kern der Demokratie. Der Staat darf seine Machtinstrumente nicht einsetzen, um die stärkste Oppositionskraft aus dem politischen Wettbewerb zu drängen. Selbst das Ausland hat diesen Dammbruch bereits kritisiert. Demokratie bedeutet Wettbewerb, nicht staatliche Auslese. Der deutsche Rechtsstaat zeigt sich dieses Mal noch lebendig, indem dieser Angriff abgewehrt wurde. Bestätigen sich die Mängel des Gutachtens, ist der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz persönlich verantwortlich zu machen. Er hat seinen Hut zu nehmen.“

Der Beitrag Die Beobachtung der AfD ist unverzüglich zu beenden erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

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