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 Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

Drucksache 20/9392

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode
16.11.2023

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, René Bochmann, Thomas Dietz, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Harald Weyel, Kay-Uwe Ziegler, Martin Hess, René Springer, Dietmar Friedhoff, Norbert Kleinwächter, Kay Gottschalk, Martin Sichert, Gerrit Huy, Gereon Bollmann, Edgar Naujok, Bernd Schattner und der Fraktion der AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Rückfallprävention durch Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

A. Problem

Soziale Sprengkraft von Straftaten durch rückfällige Täter

Die wiederholte Begehung von Straftaten durch ein und denselben Täter entfaltet bei Strafdelikten, die besonders schützenswerte Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, Sachen von bedeutendem Wert oder die sexuelle Selbstbestimmung betreffen und daneben auch bei vermeintlichen Bagatelldelikten, seit jeher eine enorme soziale Sprengkraft.

Nicht selten konnte die Erfahrung gemacht werden, dass gerade in dem Bereich der Straftaten, die im Zusammenhang mit wiederholt rückfällig gewordenen Tätern stehen, eine immense Erschütterung des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat stattgefunden hat.

    (...)
    Hinweis: Sie sehen hier nur einen Auszug aus den originalen Dokumenten (Drucksachen). Sie erfahren mehr und können die Volltextveröffentlichung als PDF hier abrufen: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages. Geben Sie dazu einfach die oben angegebene Drucksachen-Nummer in das Suchfeld ebendort ein.

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    Tobias Matthias Peterka, MdB

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