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 „Zufällige“ Treffen zwischen BReg und BVerfG werden nicht erfasst

Antwort auf schriftliche Frage Nr. 10/298

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum: 8. November 2024

Adressat

Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Frage

Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im ganzen Jahr 2024 anberaumt, und welche weiteren sind bis Jahresende geplant (bitte die letzten 14 Treffen mit Zeitpunkt und konkretem Anlass angeben)?


Antwort

Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.

Folgendes Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (bzgl. des Personenkreises siehe Aufzählung im ersten Absatz) und des Bundesverfassungsgerichts hat es im Jahr 2024 gegeben: Am 9. Januar 2024 fand ein Gespräch zwischen Bundesjustizminister Herrn Dr. Buschmann und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Harbarth statt. Anlass und Thema des Gesprächs war die Resilienz des Rechtsstaats.

Weitere Treffen im Jahr 2024 sind aktuell nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

(in Vertretung)

(...)
Hinweis: Einzelfragen an die Bundesregierung sind ein spezifisches Instrument der parlamentarischen Kontrolle und des Informationsaustauschs zwischen Abgeordneten und der Bundesregierung. Sie gehören zu den parlamentarischen Anfragen und bieten den Abgeordneten die Möglichkeit, gezielt Informationen zu bestimmten Themen, Vorgängen oder Entscheidungen einzuholen. Sie sind in ihrem Umfang - im Gegensatz zu sogenannten kleinen- und großen Anfragen der Fraktion - beschränkt. Sie sehen hier die Antwort aus dem jeweiligen Ministerium

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