Schriftliche Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka vom 22. Oktober 2024
(Monat Oktober 2024, Arbeits-Nr. 10/297)
Frage:
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen unternommen, und wenn ja welche, um den mutmaßlichen lybischen Sympathisanten der Terrororganisation “Islamischer Staat”, Omar A., der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, abzuschieben, und wird auf Bundesebene weitergehender Handlungsbedarf in vergleichbaren Fällen gesehen (vgl. Welt Online –www.welt.de/politik/deutschland/article254102624/Abgelehnter-Asylbewerber-Libyerwegen Anschlagsplanung-auf-israelische-Botschaft-in-U-Haft.html, zuletzt abgerufen am 22. Oktober 2024)?
Antwort:
Der Vollzug von Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz obliegt grundsätzlich den Ländern. In den letzten Jahren konnten aufgrund der anhaltenden politischen Instabilität und damit einhergehender Probleme bei der Vereinbarung von Rückführungsverfahren keine Rückführungen nach Libyen stattfinden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat arbeitet an der Ermöglichung von Rückführungen ausreisepflichtiger libyscher Staatsangehörigen und steht dazu im Austausch mit den libyschen Behörden.
Mitglied des Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion
Vorsitzender AfD Bezirksverband Oberfranken
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