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 Mutmaßlich geplanter Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin / Keine Rückführungen nach Lybien

Schriftliche Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka vom 22. Oktober 2024
(Monat Oktober 2024, Arbeits-Nr. 10/297)

Frage:
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen unternommen, und wenn ja welche, um den mutmaßlichen lybischen Sympathisanten der Terrororganisation “Islamischer Staat”, Omar A., der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, abzuschieben, und wird auf Bundesebene weitergehender Handlungsbedarf in vergleichbaren Fällen gesehen (vgl. Welt Online –www.welt.de/politik/deutschland/article254102624/Abgelehnter-Asylbewerber-Libyerwegen Anschlagsplanung-auf-israelische-Botschaft-in-U-Haft.html, zuletzt abgerufen am 22. Oktober 2024)?

Antwort:
Der Vollzug von Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz obliegt grundsätzlich den Ländern. In den letzten Jahren konnten aufgrund der anhaltenden politischen Instabilität und damit einhergehender Probleme bei der Vereinbarung von Rückführungsverfahren keine Rückführungen nach Libyen stattfinden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat arbeitet an der Ermöglichung von Rückführungen ausreisepflichtiger libyscher Staatsangehörigen und steht dazu im Austausch mit den libyschen Behörden.

Hinweise zum parlamentarischen Fragerecht

  • Als Ausfluss parlamentarischer Kontrollrechte ist jeder Abgeordnete berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.
  • Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden.
  • Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
  • Alle Fragen können Sie hier abrufen (klick)

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