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 Keine Rückführungen nach Lybien, Mutmaßlicher Anschlag auf israelische Botschaft

Antwort auf schriftliche Frage Nr. 10/297

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum: 30. Oktober 2024

Adressat

Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Frage

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen unternommen, und wenn ja welche, um den mutmaßlichen libyschen Sympathisanten der Terrororganisation „Islamischer Staat“, Omar A., der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, abzuschieben, und wird auf Bundesebene weitergehender Handlungsbedarf in vergleichbaren Fällen gesehen (vgl. Welt Online – www.welt.de/politik/deutschland/article254102624/Abgelehnter-Asylbewerber-Libyer-wegen-Anschlagsplanung-auf-israelische-Botschaft-in-U-Haft.html, zuletzt abgerufen am 22. Oktober 2024)?


Antwort

Der Vollzug von Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz obliegt grundsätzlich den Ländern. In den letzten Jahren konnten aufgrund der anhaltenden politischen Instabilität und damit einhergehender Probleme bei der Vereinbarung von Rückführungsverfahren keine Rückführungen nach Libyen stattfinden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat arbeitet an der Ermöglichung von Rückführungen ausreisepflichtiger libyscher Staatsangehörigen und steht dazu im Austausch mit den libyschen Behörden.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung

(...)
Hinweis: Einzelfragen an die Bundesregierung sind ein spezifisches Instrument der parlamentarischen Kontrolle und des Informationsaustauschs zwischen Abgeordneten und der Bundesregierung. Sie gehören zu den parlamentarischen Anfragen und bieten den Abgeordneten die Möglichkeit, gezielt Informationen zu bestimmten Themen, Vorgängen oder Entscheidungen einzuholen. Sie sind in ihrem Umfang - im Gegensatz zu sogenannten kleinen- und großen Anfragen der Fraktion - beschränkt. Sie sehen hier die Antwort aus dem jeweiligen Ministerium

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