Antwort auf schriftliche Frage Nr. 9/377
Bundesministerium der Justiz
Datum: 4. Oktober 2024
Adressat
Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Frage
Lehnt der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, eine inhaltliche und nicht lediglich sprachliche Reform der Tötungsdelikte der §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches ab, und wenn ja, mit welcher konkreten Begründung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 20/6142 sowie RP-Online Artikel und LTO Artikel, jeweils zuletzt abgerufen am 26. September 2024)?
Antwort
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts vorlegen. Hinsichtlich der Tötungsdelikte ist eine sprachliche Bereinigung von Formulierungen aus der Zeit des Nationalsozialismus vorgesehen. Eine inhaltliche Änderung der Rechtslage geht damit nicht einher. Es besteht derzeit kein zwingender inhaltlicher Anpassungsbedarf, da die Rechtsprechung gangbare Wege gefunden hat, auf Grundlage des geltenden Rechts zu angemessenen Ergebnissen zu gelangen. Jede inhaltliche Reform birgt außerdem die Gefahr neuer Rechtsunsicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
—
Parlamentarischer Staatssekretär
Mitglied des Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion
Vorsitzender AfD Bezirksverband Oberfranken
Pressefotos aufrufen