Inhalt Bearbeiten

About Us

We must explain to you how all seds this mistakens idea off denouncing pleasures and praising pain was born and I will give you a completed accounts off the system and expound.

Contact Us

 Bundesregierung ist nicht gewillt, Missbrauch des Asylrechts einen Riegel vorzuschieben

Berlin, 09. Oktober 2024. Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Peterka (AfD) zu Reisen von Flüchtlingen u.a. in ihre Herkunftsländer räumt die Bundesregierung ein, dass ihr nicht bekannt ist, in wie vielen Fällen das BAMF Widerrufsverfahren gegen Flüchtlinge geführt hat, die in ihre Herkunftsländer zurückgereist sind. Diese Unwissenheit ist erschreckend, zeigt aber umso mehr, dass die Bundesregierung offenkundig nicht bereit ist, dem Missbrauch des Asylrechts endgültig einen Riegel vorzuschieben.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, stellt fest:

„Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage geht hervor, dass die Bundespolizei allein im Zeitraum 1.1.2023 bis 20.9.2024 insgesamt 279 Mitteilungen über Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer erhalten hat. Es sind demnach insgesamt 429 Schutzberechtigte in ihr Heimatland gereist: Davon u.a. 172 in den Irak, 102 nach Syrien, 37 nach Afghanistan und 31 in den Iran, also in Länder, die angeblich nicht sicher sind. Die Bundesregierung lässt offen, ob das BAMF durch die Bundespolizei hierüber überhaupt informiert wurde. Auch weiterhin möchte die Bundesregierung solche vom Steuerzahler finanzierte Heimaturlaube ermöglichen, nämlich dann, wenn sog. zwingende Gründe vorliegen. Das ist schlichtweg absurd: Mit der Reise in sein Herkunftsland hat der Schutzberechtigte belegt, dass für ihn dort keine Gefahren drohen. In diesen Fällen ist der Schutzstatus zwingend abzuerkennen. Die Bundesregierung räumt auch ein, dass es keine Kooperationsvereinbarungen zwischen Deutschland und den Schengenstaaten gibt, die die Weitergabe von Informationen im Rahmen von Passkontrollen ermöglichen. Es ist damit nahezu ausgeschlossen, dass das BAMF Kenntnis über Reisen in Herkunftsländer erlangt. Zu glauben, dass die Einführung einer gesetzlichen Mitteilungspflicht, Schutzberechtigte dazu veranlassen wird, dass diese das BAMF über Reisen in ihr Herkunftsland informieren, ist völlig lebensfremd und zeigt, dass ein wirklicher Kurswechsel der Asylpolitik von der Bundesregierung nicht ernsthaft gewollt ist.“

Bleib auf dem Laufenden!

Mit meinem Email-Rundbrief. Kostenfrei und jederzeit kündbar.

Mit dem Absenden erklärst du dich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Lassen Sie eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Freiheit. Recht. Nationalstaat.

Tobias Matthias Peterka, MdB

Rundbrief

Kostenfrei & jederzeit kündbar!

Mit dem Absenden erklärst du dich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

© 2024, Tobias Matthias Peterka MdB - Alle Rechte vorbehalten.