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 Entfernung nicht-illegaler Inhalte von sogenannten „Trusted Flaggern“

Antwort auf schriftliche Frage Nr. 10/138

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum: 17. Oktober 2024

Adressat

Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Frage

Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage fußt die Haltung der Bundesnetzagentur, neben illegalen Inhalten können auch weitere Inhalte durch die Zulassung sogenannter „Trusted Flagger“ schneller aus dem Netz entfernt werden, und zieht es die Bundesregierung in Erwägung, hier dienst- bzw. fachaufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu veranlassen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. NZZ Artikel, zuletzt abgerufen am 10. Oktober 2024)?


Antwort

Nach Art. 16 Digital Services Act (DSA) sind Hostingdiensteanbieter verpflichtet, Verfahren einzurichten, nach denen Personen oder Einrichtungen Inhalte (d.h. Informationen oder Produkte) melden können, die die meldende Person oder Einrichtung als rechtswidrig einschätzt. Über dieses von den Anbietern/Diensten bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren melden auch zertifizierte Trusted Flagger vermutete rechtswidrige Inhalte; diese Meldungen müssen von den Anbietern vorrangig behandelt werden (vgl. Art. 22 DSA).

Hostingdiensteanbieter treffen die Entscheidung über die Behandlung der gemeldeten Inhalte auf Grundlage des jeweils geltenden nationalen Rechts. Die Anbieter sind nach Art. 16 Abs. 6 DSA verpflichtet, zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Inhalte zu entscheiden. Kommen die Anbieter/Dienste zu dem Schluss, dass es sich um rechtswidrige Inhalte handelt, ergreifen sie entsprechende Maßnahmen (z.B. Löschung des Posts, Beschränkung der Sichtbarkeit).

In allen Fällen kann die Entscheidung von Online-Plattformen und -Diensten über die Entfernung oder die Nicht-Entfernung von Inhalten durch eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle und/oder ein Zivilgericht überprüft werden. Die finale Entscheidung, ob Inhalte auf Online-Plattformen und -Diensten rechtswidrig sind und entfernt werden müssen bzw. zu Recht (nicht) entfernt wurden, liegt bei den Gerichten.

Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste ist nicht für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Inhalten und/oder die Entfernung von Inhalten zuständig. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle für digitale Dienste liegt in der Durchsetzung der Vorschriften des DSA; dies umfasst u.a. die Zertifizierung von Trusted Flaggern nach Art. 22 DSA sowie die Aufsicht darüber, dass Hostingdiensteanbieter Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA einrichten.

Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste arbeitet nach dem DSA völlig unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen

(...)
Hinweis: Einzelfragen an die Bundesregierung sind ein spezifisches Instrument der parlamentarischen Kontrolle und des Informationsaustauschs zwischen Abgeordneten und der Bundesregierung. Sie gehören zu den parlamentarischen Anfragen und bieten den Abgeordneten die Möglichkeit, gezielt Informationen zu bestimmten Themen, Vorgängen oder Entscheidungen einzuholen. Sie sind in ihrem Umfang - im Gegensatz zu sogenannten kleinen- und großen Anfragen der Fraktion - beschränkt. Sie sehen hier die Antwort aus dem jeweiligen Ministerium

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