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 Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen

Drucksache 20/12883

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode
16.09.2024

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi und der Fraktion der AfD

EU-Richtlinie über den Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen

Am 11. April 2024 wurde die EU-Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) verabschiedet (RL-EU 2024/1069, nachfolgend „Richtlinie“).

Die Richtlinie (RL) bezweckt den „Schutz natürlicher und juristischer Personen, die sich in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse öffentlich beteiligen, darunter Journalisten, Verleger, Medienorganisationen, Hinweisgeber und Menschenrechtsverteidiger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Künstler, Forscher und Wissenschaftler, vor Gerichtsverfahren, die gegen sie angestrengt werden, um sie von öffentlicher Beteiligung abzuhalten“ (Ewgr. 6).

Diese sog. SLAPP (Strategic Lawsuit against Public Participation)-Klagen sollen üblicherweise von einflussreichen Einrichtungen angestrengt werden, zum Beispiel von Einzelpersonen, Lobbygruppen, Unternehmen, Politikern und staatlichen Organen, „um die öffentliche Debatte zum Erliegen zu bringen“ (Ewgr. 15).

(...)
Hinweis: Sie sehen hier nur einen Auszug aus den originalen Dokumenten (Drucksachen). Sie erfahren mehr und können die Volltextveröffentlichung als PDF hier abrufen: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages. Geben Sie dazu einfach die oben angegebene Drucksachen-Nummer in das Suchfeld ebendort ein.

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