Drucksache 20/12883
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode
16.09.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi und der Fraktion der AfD
EU-Richtlinie über den Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen
Am 11. April 2024 wurde die EU-Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) verabschiedet (RL-EU 2024/1069, nachfolgend „Richtlinie“).
Die Richtlinie (RL) bezweckt den „Schutz natürlicher und juristischer Personen, die sich in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse öffentlich beteiligen, darunter Journalisten, Verleger, Medienorganisationen, Hinweisgeber und Menschenrechtsverteidiger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Künstler, Forscher und Wissenschaftler, vor Gerichtsverfahren, die gegen sie angestrengt werden, um sie von öffentlicher Beteiligung abzuhalten“ (Ewgr. 6).
Diese sog. SLAPP (Strategic Lawsuit against Public Participation)-Klagen sollen üblicherweise von einflussreichen Einrichtungen angestrengt werden, zum Beispiel von Einzelpersonen, Lobbygruppen, Unternehmen, Politikern und staatlichen Organen, „um die öffentliche Debatte zum Erliegen zu bringen“ (Ewgr. 15).
Mitglied des Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion
Vorsitzender AfD Bezirksverband Oberfranken
Pressefotos aufrufen