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 Stellung des RKI in Gerichtsverfahren

Drucksache 20/12551

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode
15.08.2024

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts in Gerichtsverfahren

In zahlreichen Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen oder von verhängten Bußgeldern, die sich auf Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus stützen, sowie in Verfahren über die Rechtsmäßigkeit dieser Verordnungen haben sich die Gerichte auf die vorgebliche wissenschaftliche Expertise des Robert Koch-Instituts (RKI) gestützt. So führt das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. November 2021 über die Rechtmäßigkeit von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Vermeidung der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus aus:

„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Aufgabenzuweisung an das RKI nach § 4 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert wurden. Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten. Auf dieser Grundlage schätzte das RKI zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein“ (Quelle).

In vielen Fällen haben sich die Gerichte auf die Einschätzung des RKI verlassen und darauf verzichtet, den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis durch eigene Sachverhaltsaufklärung (z. B. durch Anhörung von Sachverständigen) zu ermitteln.

(...)
Hinweis: Sie sehen hier nur einen Auszug aus den originalen Dokumenten (Drucksachen). Sie erfahren mehr und können die Volltextveröffentlichung als PDF hier abrufen: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages. Geben Sie dazu einfach die oben angegebene Drucksachen-Nummer in das Suchfeld ebendort ein.

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