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 Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts in Gerichtsverfahren

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12551

20. Wahlperiode 15.08.2024

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts in Gerichtsverfahren

In zahlreichen Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen oder von verhängten Bußgeldern, die sich auf Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus stützen, sowie in Verfahren über die Rechtsmäßigkeit dieser Verordnungen haben sich die Gerichte auf die vorgebliche wissenschaftliche Expertise des Robert Koch-Instituts (RKI) gestützt.

So führt das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. November 2021 über die Rechtmäßigkeit von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Vermeidung der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus aus:
„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Aufgabenzuweisung an das RKI nach § 4 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert wurden. Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten. Auf dieser Grundlage schätzte das RKI zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein.“

In vielen Fällen haben sich die Gerichte auf die Einschätzung des RKI verlassen und darauf verzichtet, den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis durch eigene Sachverhaltsaufklärung (z. B. durch Anhörung von Sachverständigen) zu ermitteln.


Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gibt es eine systematische Auswertung der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden einschließlich des RKI über Gerichtsentscheidungen im eingangs beschriebenen Kontext, und wenn nein, warum nicht?
  2. Wie viele Gerichtsentscheidungen zu Rechtsfragen im eingangs beschriebenen Kontext sind der Bundesregierung bekannt, in denen das Gericht auf den wissenschaftlichen Kenntnisstand des RKI Bezug genommen hat?
  3. Um welche Urteile handelt es sich (Angabe von Gericht und Aktenzeichen), und welche wissenschaftlichen Fragestellungen sind jeweils betroffen?
  4. Gab bzw. gibt es im Rahmen von Gerichtsverfahren im eingangs beschriebenen Kontext Anfragen von Gerichten über die Einvernahme von Mitarbeitern des RKI als Sachverständige, und in welchen Verfahren sagten Mitarbeiter des RKI als Sachverständige aus (bitte jeweils Gericht und Aktenzeichen angeben)?
  5. Hat sich die Bundesregierung oder haben sich nachgeordnete Behörden des Bundes als Beteiligte in Gerichtsverfahren im eingangs beschriebenen Kontext auf den wissenschaftlichen Kenntnisstand des RKI berufen, und wenn ja, um welche Verfahren handelt es sich (bitte Gericht und Aktenzeichen angeben), und auf welchen wissenschaftlichen Kenntnisstand wurde dabei jeweils Bezug genommen?

Berlin, den 13. August 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion


Quelle: Drucksache 20/12551, Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode

Hinweise zu kleinen Anfragen

Fraktionen oder Abgeordnete in Fraktionsstärke können durch eine Kleine Anfrage schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Kleine Anfragen werden im Bundestag nicht beraten. Sie werden vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten

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