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 AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Begrenzung des NGO-Klagerechts vor

Berlin, 27. Februar 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des NGO-Klagerechts im Bundestag eingebracht und stellt sich damit gegen die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Verbandsklagerechts. Während die Koalition den Kreis klageberechtigter Organisationen erweitern und zusätzliche staatliche Planungs- und Genehmigungsentscheidungen gerichtlich angreifbar machen will, zielt der AfD-Entwurf auf mehr Planungssicherheit für Infrastruktur, Wirtschaft und Investitionen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion drohen durch die Reform zusätzliche Verzögerungen bei Projekten sowie wachsende Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Kommunen. Besonders kritisch bewertet die Fraktion, dass auch staatlich finanzierte Organisationen weiterhin staatliche Entscheidungen vor Gericht angreifen können. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, erklärt:

„Die Bundesregierung öffnet weiteren Klagen gegen staatliche Entscheidungen Tür und Tor. Wir legen einen Gesetzentwurf vor, der klare Grenzen zieht: Staatlich finanzierte Organisationen dürfen nicht gleichzeitig staatliche Entscheidungen blockieren. Deutschland braucht Planungssicherheit statt immer neuer Klagerisiken. Schluss mit Sonderrechten wie in einem Ständestaat. Die AfD-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf einen Beitrag zur Stärkung von Planungssicherheit und parlamentarischer Entscheidungsverantwortung.“

Der Beitrag AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Begrenzung des NGO-Klagerechts vor erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

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