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 EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Drucksache 20/10308

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode
12.02.2024

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Peter Felser, Beatrix von Storch, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Durch die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Richtlinie 91/676/EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (inoffiziell EU-Nitratrichtlinie) ist dem deutschen Staat die Zahlung eines Pauschalstrafbetrags von mindestens 17 248 000,00 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1 108 800,00 Euro erspart geblieben (Quelle).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist für Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig. Streitgegenstand kann hierbei nicht nur die Verletzung primären Rechts, sondern auch die Verletzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht sein. Gemäß Artikel 258 und 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können Klagen wegen Vertragsverletzung von der EU-Kommission oder einem anderen Mitgliedstaat gegen einen Mitgliedstaat eingereicht werden.

In diesen Verfahren wird durch den EuGH geprüft, ob ein objektiv vertragswidriges Verhalten seitens eines Mitgliedstaates vorliegt (Quelle).

(...)
Hinweis: Sie sehen hier nur einen Auszug aus den originalen Dokumenten (Drucksachen). Sie erfahren mehr und können die Volltextveröffentlichung als PDF hier abrufen: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestages. Geben Sie dazu einfach die oben angegebene Drucksachen-Nummer in das Suchfeld ebendort ein.

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