Antwort auf schriftliche Frage Nr. 8/388
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum: 5. September 2024
Adressat
Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Frage
Wie viele Ausreisepflichtige leben aktuell in Deutschland (bitte nach Anzahl und den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten unterscheiden und die Zahl der Geduldeten nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes gesondert nennen), und wie viele Personen halten sich aktuell in Deutschland auf, obwohl sie aufgrund des Dublin III-Abkommens in ein anderes EU-Land hätten überstellt werden müssen (bitte nach Anzahl, den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten und dem Schutzstatus aufschlüsseln und die Zahl der Geduldeten nach §§ 60a und 60b des Aufenthaltsgesetzes gesondert nennen)?
Antwort
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 224.811 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Von diesen besaßen 16.226 Personen eine Duldung nach § 60b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität). Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit | Anzahl der aufhältigen Ausländer |
---|---|
Gesamt | 224.811 |
Irak | 21.430 |
Türkei | 15.178 |
Afghanistan | 12.016 |
Nigeria | 11.326 |
Russische Föderation | 11.180 |
Ausweislich des AZR hielten sich zum o. g. Stichtag 26.919 Personen in Deutschland auf, bei denen das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gemäß der sog. Dublin-III-VO abgeschlossen wurde und ein anderer Mitgliedstaat als die Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung des von diesen Personen gestellten Antrags auf internationalen Schutz als zuständig festgestellt wurde.
Da dieser Sachverhalt ggfs. auch mehrere Jahre zurückliegen kann, sind unter den genannten Personen auch jene, von denen kein weiteres Asylverfahren betrieben wurde, da sie z. B. in Folge des Dublin-Verfahrens freiwillig ausgereist sind und nach erneuter Einreise oder schon zuvor einen Aufenthaltstitel aus anderen Gründen (z. B. familiäre Gründe) erhalten haben.
Von den genannten 26.919 Personen hielten sich 5.514 Personen mit einer Duldung nach § 60a AufenthG und 249 mit einer Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) in Deutschland auf. Angaben zum Schutzstatus in Deutschland können nicht erfolgen, da bei dem o. g. Personenkreis zum genannten Stichtag kein nationales Verfahren durchlaufen und daher kein Schutzstatus erteilt wurde.
Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit | Anzahl der aufhältigen Ausländer |
---|---|
Gesamt | 26.919 |
Syrien | 4.986 |
Afghanistan | 3.868 |
Türkei | 2.787 |
Irak | 1.793 |
Russische Föderation | 1.785 |
Mitglied des Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion
Vorsitzender AfD Bezirksverband Oberfranken
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