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 224.811 ausreisepflichtige Ausländer zum Stichtag 31.07.2024

Antwort auf schriftliche Frage Nr. 8/388

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum: 5. September 2024

Adressat

Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Frage

Wie viele Ausreisepflichtige leben aktuell in Deutschland (bitte nach Anzahl und den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten unterscheiden und die Zahl der Geduldeten nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes gesondert nennen), und wie viele Personen halten sich aktuell in Deutschland auf, obwohl sie aufgrund des Dublin III-Abkommens in ein anderes EU-Land hätten überstellt werden müssen (bitte nach Anzahl, den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten und dem Schutzstatus aufschlüsseln und die Zahl der Geduldeten nach §§ 60a und 60b des Aufenthaltsgesetzes gesondert nennen)?


Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 224.811 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Von diesen besaßen 16.226 Personen eine Duldung nach § 60b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität). Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:

StaatsangehörigkeitAnzahl der aufhältigen Ausländer
Gesamt224.811
Irak21.430
Türkei15.178
Afghanistan12.016
Nigeria11.326
Russische Föderation11.180

Ausweislich des AZR hielten sich zum o. g. Stichtag 26.919 Personen in Deutschland auf, bei denen das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gemäß der sog. Dublin-III-VO abgeschlossen wurde und ein anderer Mitgliedstaat als die Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung des von diesen Personen gestellten Antrags auf internationalen Schutz als zuständig festgestellt wurde.

Da dieser Sachverhalt ggfs. auch mehrere Jahre zurückliegen kann, sind unter den genannten Personen auch jene, von denen kein weiteres Asylverfahren betrieben wurde, da sie z. B. in Folge des Dublin-Verfahrens freiwillig ausgereist sind und nach erneuter Einreise oder schon zuvor einen Aufenthaltstitel aus anderen Gründen (z. B. familiäre Gründe) erhalten haben.

Von den genannten 26.919 Personen hielten sich 5.514 Personen mit einer Duldung nach § 60a AufenthG und 249 mit einer Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) in Deutschland auf. Angaben zum Schutzstatus in Deutschland können nicht erfolgen, da bei dem o. g. Personenkreis zum genannten Stichtag kein nationales Verfahren durchlaufen und daher kein Schutzstatus erteilt wurde.

Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:

StaatsangehörigkeitAnzahl der aufhältigen Ausländer
Gesamt26.919
Syrien4.986
Afghanistan3.868
Türkei2.787
Irak1.793
Russische Föderation1.785
(...)
Hinweis: Einzelfragen an die Bundesregierung sind ein spezifisches Instrument der parlamentarischen Kontrolle und des Informationsaustauschs zwischen Abgeordneten und der Bundesregierung. Sie gehören zu den parlamentarischen Anfragen und bieten den Abgeordneten die Möglichkeit, gezielt Informationen zu bestimmten Themen, Vorgängen oder Entscheidungen einzuholen. Sie sind in ihrem Umfang - im Gegensatz zu sogenannten kleinen- und großen Anfragen der Fraktion - beschränkt. Sie sehen hier die Antwort aus dem jeweiligen Ministerium

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