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 Innenministerium offenbart Gleichgültigkeit gegenüber Grundrechten

Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion unter Federführung des AfD-Bundestagsabgeordneten Tobias Matthias Peterka zum Verbot der Compact-Magazin-GmbH erklärte das Bundesinnenministerium auf die Frage, ob zuvor die Verhältnismäßigkeit des Verbots geprüft worden ist, dass man derartige „abstrakte Rechtsfragen“ nicht bewertet. Diese Aussage zeugt von völliger Unkenntnis des verfassungsrechtlichen Rahmens der Meinungs- und Pressefreiheit.  

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, teilt dazu mit:

„Das Verbot des Compact-Verlags stellt einen ungeheuerlichen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit dar. Politik hat nicht das Recht, Presseerzeugnisse nach Stil oder Inhalt zu bewerten. Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf unsere Kleine Anfrage offenbart eine Gleichgültigkeit gegenüber verfassungsrechtlichen Grundrechten, die alarmierend ist. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfen derartige schwerwiegende Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit zwingend einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Da nach eigenem Bekunden des Bundesinnenministeriums die Verhältnismäßigkeitsprüfung für das Ministerium nur eine ,abstrakte Rechtsfrage‘ darstellt, kann man wohl davon ausgehen, dass eine Prüfung nicht vorgenommen und hier eine Entscheidung nach Gutsherrenart getroffen wurde.“

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