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 Schriftliche Fragen / Übersicht 01

Frage vom 08.02.2022:

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktuell zunehmender Ereignisse im Zusammenhang mit Straßenblockaden gesetzgeberischen Handlungsbedarf etwa in Form der Schaffung eines expliziten Ordnungswidrigkeiten- bzw. Straftatbestandes oder sieht sie derlei Sachverhalte bereits als hinreichend durch §§ 240, 315b StGB abgedeckt an (vgl. Beitrag auf dem Youtube-Kanal von Bild.de vom 07.02.2022 – <https://www.youtube.com/watch?v=r9ehqFBNlDY> und BZ vom 31.01.2022 – <https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/ aktivisten-blockieren-a-100-in-berlin>, jeweils zuletzt abgerufen am 08.02.2022)?

Die Bundesregierung sieht im Zusammenhang mit Straßenblockaden keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das geltende Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gewährleistet einen ausreichenden Schutz der Straßenverkehrssicherheit. Gemäß § 240 des Strafgesetzbuches (StGB – Nötigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Diese Voraussetzungen können im Einzelfall vorliegen, wenn durch das Betreten der Fahrbahn Personen mit ihren Fahrzeugen angehalten und dadurch nachfolgende Fahrerinnen oder Fahrer an der Weiterfahrt gehindert werden. Nach § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer vorsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Frage vom 08.02.2022:

Gedenkt Bundeskanzler Olaf Scholz nach seinem Antritts-Telefonat mit Israels Ministerpräsident Naftali Bennett die „fruchtbare Zusammenarbeit“ zwischen Deutschland und Israel im diplomatischen Bereich (Münchener Merkur vom 14.12.2021 , zuletzt abgerufen am 08.02.2022) dergestalt zu vertiefen, dass er seine Richtlinienkompetenz dahingehend ausübt, eine Anerkennung der Hauptstadt des Staates Israel, Jerusalem, durch die Bundesregierung zu bewirken?

Die Haltung der Bundesregierung zur Statusfrage von Jerusalem ist unverändert. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. April 2018 auf die Schriftliche Frage 4-141 des MdB Bystron verwiesen.

Frage vom 03.02.202:

Zieht es die Bundesregierung in Erwägung, im Falle einer militärischen oder paramilitärischen Verletzung der völkerrechtlichen Integrität der Ukraine durch die Russische Föderation das Infrastrukturprojekt Gas-Pipeline Nord Stream 2 stillzulegen, rückzubauen oder sonst zu beenden?

Die Bundesregierung wird in enger Abstimmung mit ihren Partnern weiterhin alles tun, um einen bewaffneten Konflikt zu verhindern. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2021 seine uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine betont und unterstrichen, dass jede weitere aggressive Handlung gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten, einschließlich mit Partnern abgestimmter restriktiver Maßnahmen, nach sich ziehen wird.

Frage vom 26.01.2022:

Wie viele Bundeswehrsoldaten wurden im Jahre 2021 im Regierungsbezirk Oberfranken zur Unterstützung der örtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie eingesetzt?

Im Kalenderjahr 2021 wurden im Regierungsbezirk Oberfranken zur Unterstützung der örtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie 1.443 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt.

Frage vom 26.01.2022:

Wann erfolgte die letzte Übung des radiologischen Notfallschutzes durch das Bundesamt für Strahlenschutz und wie viele der beim Bundesamt für Strahlenschutz beschäftigten Mitarbeiter haben daran teilgenommen (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/ueben/ueben_node.html, zuletzt abgerufen am 14.12.2021)?

Frage vom 14.12.2021:

Wer übernimmt ab dem 01. Januar 2022 die Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V., nachdem der Anerkennungsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland zum 31. Dezember 2021 gekündigt worden ist (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bund-kuendigt-nach-wirecard-skandal-vertrag-mit-bilanzpruefern, zuletzt abgerufen am 14.12.2021)?

Seit dem 1. Januar 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
aufgrund des § 107 WpHG (geändert durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität – FISG, BGBl. Teil I, S. 1534 ff.) in Verbindung mit Artikel 27 Absatz 2 Nummer 1 FISG die Aufgaben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) übernommen und ist für die Überprüfung der Rechnungslegung der Unternehmen zuständig. In diesem Rahmen wird die BaFin auch die von der DPR begonnenen, aber noch nicht beendeten Prüfungen fortführen. Alle relevanten Informationen hierzu können Sie auch der Homepage der BaFin entnehmen (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/-
2021/fa_bj_2106_FISG.html).

Frage vom 14.12.2021:

Sieht die Bundesregierung im Lichte aktueller Diskussionen um eine Einschränkung des Messenger-Dienstes Telegram, auch Anlass gegen die Plattform Indymedia <https://de.indymedia.org> verschärft vorzugehen und die Nutzung wegen fortgesetzter, linksextrem motivierter Gewalt- und Plünderungsaufrufe einzuschränken; wenn ja, mit welchen Mitteln (vgl. Junge Freiheit vom 13.12.2021 – <https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2021/wer-telegram-einschraenken-zu-einfach/>; Tagesspiegel vom 18.03.2020 – <https://www.tagesspiegel.de/politik/das-coronavirus-als-gelegenheit-linksextremisten-rufen-zum-pluendern-auf/25657090.html>, jeweils zuletzt abgerufen am 14.12.2021)?

Wie in der Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage des Abgeordneten Martin Hess, Bundestagsdrucksache 19/32679, Nr. 14, bereits dargelegt, steht die Internetseite „de.indymedia.org“ weiterhin im Fokus der Sicherheitsbehörden

Frage vom 14.12.2021:

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Zunahme von Lese- und Schreibdefiziten bei Grundschülern infolge der Corona-Pandemie und damit zusammenhängender Maßnahmen, die etwa durch Bund-Länder-Beratungen auch im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu verorten sind (vgl. Bild vom 14.12.2021- <https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/experten-schlagen-alarm-grundschueler-koennen-nicht-richtig-lesen-und-schreiben-78536152.bild.html>, zuletzt abgerufen am 14.12.2021)?

Nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung liegt der Bereich der schulischen Bildung in der Verantwortung der Länder. Hierzu gehören nationale Lernstandserhebungen und damit zusammenhängende Maßnahmen sowie auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Schulbereich. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen bislang keine verlässlichen länderübergreifenden Studienergebnisse zu den Auswirkungen der Pandemie sowie der ergriffenen Maßnahmen auf die Lese- und Schreibkompetenz im Grundschulalter vor.

Frage vom 10.12.2021:

Welche Stiftung, die eine Finanzierungsform ermöglicht, die in Deutschland nicht als gemeinnützig anerkannt ist, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im September 2021 oder später in den Niederlanden gegründet, und was genau soll über die Stiftung finanziert werden (Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof auf Bundestagsdrucksache 20/180, Kapitel 30.3, Seite 261)?

Frage vom 07.12.2021:

Wie hoch waren die Kosten für die Behandlung der am 01.11.2021 und am 03.11.2021 aus Rumänien mittels der Bundeswehrspezialmaschine AirMedEvac eingeflogenen am Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Intensivpatienten, und in welchen Krankenhäusern (Name, Standort) sind die Patienten jeweils behandelt worden?

Die Höhe der Behandlungskosten für die in den Bundeswehr- wie auch zivilen Krankenhäusern behandelten Intensivpatienten kann erst nach Beendigung der Behandlung ermittelt werden. Die 18 rumänischen Patientinnen und Patienten wurden bzw. werden in folgenden Krankenhäusern behandelt:

Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz (zwei Patienten)
Rübenacher Str. 170
56072 Koblenz

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (zwei Patienten)
Lesserstraße 180
22049 Hamburg

BG Universitätsklinikum Bergmannsheil (ein Patient)
Bürkle de la Camp-Platz 1
44789 Bochum

St. Joseph-Hospital Bochum (eine Patientin)
Gudrunstraße 56
44791 Bochum

Helios Klinikum Krefeld (ein Patient)
Lutherplatz 40
47805 Krefeld

Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach (eine Patientin)
Ferrenbergstraße 24
51465 Bergisch Gladbach

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (eine Patientin und ein Patient)
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3
24105 Kiel

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (eine Patientin und ein Patient)
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck

BG Unfallklinik Murnau (eine Patientin)
Professor-Küntscher-Straße 8
82418 Murnau am Staffelsee

Klinikum Großhadern (ein Patient)
Marchioninistraße 15
81377 München

Universitätsklinikum Erlangen (eine Patientin)
Maximiliansplatz 2
91054 Erlangen

Leopoldina-Krankenhaus (ein Patient)
Gustav-Adolf-Straße 8
97422 Schweinfurt

Universitätsklinikum Würzburg (ein Patient)
Josef-Schneider-Straße 2
97080 Würzburg


Sana Klinikum Hof (ein Patient)
Eppenreuther Straße 9
95032 Hof

Frage vom 30.11.2021:

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Hintergründe der Sperrung des Internetangebots der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle aufgrund der Verlinkung zu extremistischen Materialien seitens der Republik Belarus vor und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Sperrung zu unternehmen (https://www.sueddeutsche.de/medien/lukaschenko-belarus-pressefreiheit-deutsche-welle-1.5452388)?

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Hintergründen der Sperrung
vor, die über die Veröffentlichung auf der Webseite des belarussischen Informationsministeriums vom 29. Oktober 2021 zu diesem Sachverhalt hinausgehen.
Die Bundesregierung setzt sich weiter für die Wiederfreischaltung des Zugangs zur
Webseite der Deutschen Welle in Belarus ein. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Sperrung hat sich der deutsche Botschafter in Minsk an das belarussische Außenministerium gewandt und die Aufklärung des Sachverhalts sowie die Wiederfreischaltung des Zugangs zur Webseite der Deutschen Welle in Belarus gefordert

Frage vom 29.11.2021:

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das Banner mit der Aufschrift „Wird es eine gesetzliche Impfplicht geben? Nein. Es wird keine Impfpflicht geben!“ von ihrer Netzseite unter der Kategorie „Fakten gegen Falschmeldungen zur Corona-Schutzimpfung“ gelöscht (vgl. Berliner Zeitung vom 22.11.2021, online abrufbar unter <https://www.berliner-zeitung.de/news/bundesregierung-loescht-nein-zur-impfpflicht-von-offizieller-website-li.196264>, zuletzt abgerufen am 29.11.2021)?

Die auf der Website der Bundesregierung veröffentlichte Grafik mit dem Text „Wird es eine gesetzliche Impfpflicht geben? Nein. Es wird keine Impfpflicht geben!“ bezog sich auf die Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht. Die Aussage gab zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zutreffend die Position wieder, die die Bundesregierung vertreten hat, seit
es die Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung gibt.

Mit Blick auf die am 18. November 2021 gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wurde der Satz auf der Website zunächst versehentlich vollständig gelöscht und in der Folge aktualisiert: Unter dem Eindruck der aktuellen Entwicklung der Pandemie sowie der besonderen Bedrohung für ältere und gefährdete Menschen hatten es die Bundesländer bekanntlich für erforderlich erklärt, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen und den Bund gebeten, dies schnellstmöglich umzusetzen.

Dieser Bitte kommt der Bund nach und prüft die Umsetzung. Über dieses Ergebnis der MPK hat die Bundesregierung wiederholt auf verschiedenen Wegen informiert. Die Informationen auf der Website wurden daraufhin entsprechend aktualisiert.

Auf die weitere politische Diskussion zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie die Ergebnisse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 wird hingewiesen.

Frage vom 11.11.2021:

Wie hoch sind die Kosten für die Anfang November aus Rumänien durch die Bundeswehr mittels der Bundeswehr-Spezialmaschine AirMedEvac nach Deutschland eingeflogenen Corona-Intensivpatienten mit rumänischer Staatsangehörigkeit und wer bezahlt die Behandlungs- und Rückführungskosten aller auch mittels der rumänischen Luftwaffe eingeflogenen Corona-Intensivpatienten mit rumänischer Staatsangehörigkeit ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-bringt-intensivpatienten-nach-deutschland-1974924)?

Deutschland hat im Zuge der Lage COVID-19 Rumänien mit zwei Evakuierungsflügen am 1. und 3. November 2021 unterstützt. Für den Transport der Corona-Intensivpatienten mit
rumänischer Staatsangehörigkeit sind hierbei Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro
entstanden. Für diese ist ein Erstattungsantrag bei dem EU Soforthilfeinstrument
(Emergency Support Instrument – ESI) eingereicht.

Die Höhe der Behandlungskosten für die in den Bundeswehrkrankenhäusern und anderen
deutschen Krankenhäusern behandelten rumänischen Patienten kann erst nach Beendigung der Behandlung mitgeteilt werden. Die Kosten für die Behandlungen der rumänischen Patienten werden nach dem Verfahren gemäß § 219 a Absatz 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abrechnung der Behandlungen von am Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Intensivpatienten aus dem EU-Ausland in deutschen Krankenhäusern durch den Bund übernommen. Die Rückführungskosten trägt der rumänische Staat. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen von dem EU Soforthilfeinstrument ESI Gebrauch machen.

    Frage vom 20.11.2021:

    Wie hoch sind die laufenden monatlichen Kosten des Betriebs der für rund 1,2 Mio. Euro entwickelten Autobahn-App der Autobahn des Bundes GmbH seit der Veröffentlichung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den viel zu geringen Download- und Nutzungszahlen der App im Hinblick darauf, dass die nutzbaren Informationen der Autobahn-App in vielen anderen Apps schon vorhanden sind (https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/autobahn-app-mit-fraglichem-nutzen)?

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