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 Amnestie-Erklärung für Kriminelle durch den syrischen Präsidenten

Antwort auf schriftliche Frage Nr. 09/337

Auswärtiges Amt

Datum: 1. Oktober 2024

Adressat

Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Tobias Matthias Peterka
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Frage

Hat die Bundesregierung im Zuge der kürzlichen Amnestie-Erklärung für Deserteure und Kleinkriminelle durch den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad Kontakt mit der syrischen Regierung aufgenommen, um Rückführungen von Syrern zu ermöglichen, oder wurden sonstige Maßnahmen forciert, um verstärkt Syrer zurückzuführen (vgl. Berliner Zeitung Artikel, zuletzt abgerufen am 24. September 2024)?


Antwort

Die Bundesregierung prüft fortlaufend intensiv sowohl unter rechtlichen als auch operativen Gesichtspunkten, welche Möglichkeiten zur Rückführung nach Syrien von Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, sowie von terroristischen Gefährdern bestehen, um die hierfür zuständigen Bundesländer insoweit zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Bagger
Staatssekretär

(...)
Hinweis: Einzelfragen an die Bundesregierung sind ein spezifisches Instrument der parlamentarischen Kontrolle und des Informationsaustauschs zwischen Abgeordneten und der Bundesregierung. Sie gehören zu den parlamentarischen Anfragen und bieten den Abgeordneten die Möglichkeit, gezielt Informationen zu bestimmten Themen, Vorgängen oder Entscheidungen einzuholen. Sie sind in ihrem Umfang - im Gegensatz zu sogenannten kleinen- und großen Anfragen der Fraktion - beschränkt. Sie sehen hier die Antwort aus dem jeweiligen Ministerium

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