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Berlin, 28. Mai 2020. Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Strafbarkeit des „Upskirting“ statt. Bundesregierung, Bundesrat und die AfD-Fraktion hatten hierzu eigenständige Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bietet den weitestgehenden Schutz.

Die AfD-Fraktion spricht sich, wie Bundesregierung und Bundesrat, für die Strafbarkeit des „Upskirting“ aus. Daneben sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion auch Bildaufnahmen strafbar sein, die eine andere Person nackt zeigen, sofern die Aufnahmen gezielt und unbefugt hergestellt werden. Beispiele hierfür sind unbefugte Aufnahmen mit Teleobjektiv am FKK-Strand oder beim Umziehen im Schwimmbad. Schließlich fordert die AfD-Fraktion auch die Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen, die zumeist Frauen und Mädchen in Badekleidung zeigen. Viele Bäder mussten mittlerweile zum Schutz ihrer Badegäste Film- und Fotoverbote aussprechen, die allerdings nur wenig Beachtung finden. Heimliche Bilder von Badegästen sind nicht selten die Ursache für die hinlänglich bekannten „Streitereien im Freibad“, die leicht eskalieren können.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka erklärt dazu:

„Bundesregierung und Bundesrat erkennen das Problem belästigender Fotoaufnahmen durch ‚Upskirting‘, wo der Intimbereich durch Unterwäsche verdeckt ist. Wo es aber um gezielte und unbefugte Nacktaufnahmen oder um belästigende Aufnahmen in Freibädern geht, soll kein strafwürdiges Verhalten vorliegen. Das ist inkonsequent. In der Anhörung haben zwei Sachverständige auf den Widerspruch zu den Nacktaufnahmen hingewiesen. Allein die AfD-Fraktion fordert eine konsequente Ahndung dieser Sachverhalte zum Schutz von Frauen und Mädchen. Der Sommer steht vor der Tür und Pressemeldungen aus 2019 dürften jedem Bürger noch in unguter Erinnerung sein.“ Drucken