Drucksache 20/4169
Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode
24.10.2022
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im zweiten Quartal 2021
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Mitglied des Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion
Vorsitzender AfD Bezirksverband Oberfranken
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