Verbot des Magazins „Compact“

Drucksache 20/12640

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode
26.08.2024

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer, Enrico Komning, Dr. Götz Frömming, Dr. Bernd Baumann, Leif-Erik Holm, Hannes Gnauck, Edgar Naujok, Volker Münz, Jan Wenzel Schmidt, Christian Wirth, Gerrit Huy, Marcus Bühl, Manfred Schiller, Wolfgang Wiehle, Uwe Schulz, Gerold Otten, Eugen Schmidt, Kay-Uwe Ziegler, Carolin Bachmann, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Malte Kaufmann, Nicole Höchst, Dr. Christina Baum, Gereon Bollmann, Matthias Moosdorf, Barbara Benkstein, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD

Verbot des Magazins „Compact“

Am 16. Juli 2024 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das Verbot der Compact-Magazin GmbH einschließlich ihrer Teilorganisation CONSPECT FILM GmbH bekannt gegeben (Quelle). Das Verbot stützt sich auf Artikel 9 des Grundgesetzes (GG) und § 3 des Vereinsgesetzes (VereinsG) (s. o.). „Compact“, so das Bundesministerium des Innern und für Heimat, richte sich mit seinen Publikationen gegen die verfassungsgemäße Ordnung, was ein Vereinsverbot ermögliche (s. o.).

Das Vereinsgesetz sei auf „Compact“ anwendbar, auch wenn es sich um eine GmbH handele, da sich das Magazin gegen die verfassungsgemäße Ordnung richte (s. o.). § 17 VereinsG sehe die Anwendung des VereinsG auf eine GmbH für diesen Fall ausdrücklich vor (s. o.).

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Tobias Matthias Peterka, MdB

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